Fragen und Antworten2019-06-18T00:03:24+02:00

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Zu welchem Zeitpunkt ist die CE-Kennzeichnung von Maschinen erforderlich?2019-06-10T21:16:55+02:00

Ein Produkt darf erst in Verkehr gebracht und mit dem CE-Zeichen versehen werden, wenn es alle Anforderungen des Konformitätsbewertungsverfahrens erfüllt. Da vor allem bei großen Maschinen das CE-Zeichen durch Prägung oder Gussverfahren fest mit einem Maschinenteil verbunden ist, darf die CE-Kennzeichnung von Maschinen in einem früheren Stadium des Konformitätsbewertungs-Prozesses erfolgen.

Es ist keinesfalls erlaubt, eine Maschine zu Marktforschungszwecken zuerst im Markt zu etablieren und im Anschluss daran das Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich der CE-Kennzeichnung zu veranlassen.

Warum weisen manche CE-Kennzeichnungen eine zusätzliche Nummer auf?2019-06-10T21:16:02+02:00

In die Prüfung eines Produkts auf Konformität und CE-Kennzeichnung sind verschiedene Beteiligte eingebunden. Für die meisten Maschinen und Anlagen kann der Hersteller eine Eigenerklärung in Form einer EG-Konformitätserklärung abgeben. Nur bei Maschinen und Anlagen, die unter den Anhang IV der Maschinenrichtlinie fallen (z.B. Pressen, Sägen und handbeschickte Maschinen), muss eine neutrale Prüfstelle, eine sogenannte Benannte Stelle, mit einbezogen werden.

Die Benannte Stelle erstellt bei erfolgreichem Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens eine entsprechende Bescheinigung und der Hersteller bringt das CE-Konformitätskennzeichen mit der Kennnummer der Benannten Stelle an der Maschine an. Sobald eine neutrale Prüfstelle die Konformitätsbewertung verpflichtend begleiten muss, erhält das CE-Zeichen eine Zusatzinformation in Form eines vierstelligen Zifferncodes (entspricht der Kennnummer, mit der die Benannte Stelle im Amtsblatt der EU gelistet ist).

Wo gilt die CE-Kennzeichnung von Maschinen?2019-06-10T20:21:40+02:00

Die CE-Kennzeichnung von Maschinen ist im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum gültig. Dieser setzt sich aus den EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten zusammen. Als EFTA-Staaten gelten die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen. Die CE-Kennzeichnung von Maschinen ist gemäß der EU-Richtlinie eine verpflichtende Voraussetzung, um als Maschinen eingeordnete Produkte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr zu bringen.

Was bedeutet das CE-Zeichen?2019-06-10T20:21:13+02:00

Vorrangig wird das CE-Zeichen als Abkürzung für „Conformité Européenne“ oder „Communauté Européene“ interpretiert. Obwohl diese Interpretation der Tatsache als verbindliche Konformitätsbewertung sehr nahe kommt, handelte es sich von Beginn an um keine der genannten Abkürzungen. Vielmehr ist dieses Zeichen als Bildmarke zu betrachten, das eine verbindliche Konformitätskennzeichnung darstellt und darüber informiert, dass ein Produkt die Harmonisierungsvorschriften der EU erfüllt.

Welche Ausrüstungen werden als Lastaufnahmemittel nach Maschinenrichtlinie angesehen?2019-06-10T20:18:06+02:00

Welche Ausrüstungen als Lastaufnahmemittel nach Maschinenrichtlinie angesehen werden, ist im Dokument „Einteilung der Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben für das Heben von Lasten verwendet werden“ beschrieben.

Sind Schutzüberzüge für abnehmbare Gelenkwellen Sicherheitsbauteile im Sinne der Maschinenrichtlinie?2019-06-10T20:17:27+02:00

Solche Überzüge können hilfreich bis zum Ersatz der zerstörten Gelenkwellenschutzeinrichtung sein. Aber das Anbringen eines solchen Überzuges sollte nicht als Ersatz für die beschädigte Schutzeinrichtung angesehen werden. Das Produkt kann als Arbeitsmittel betrachtet werden, unterliegt aber nicht der Maschinenrichtlinie.

Was besagt das auf Maschinen angebrachte Baujahr?2019-06-10T20:14:31+02:00

Die Kennzeichnung mit dem Baujahr muss mit dem Jahr des Abschlusses des Herstellungsprozesses und mit dem Erstellen der Konformitätserklärung übereinstimmen. Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung das Baujahr der Maschinen vor- oder nachzudatieren.

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